HAUSORDNUNG DES UNIMOG MUSEUMS GAGGENAU
Liebe Besucher*innen,
wir begrüßen Sie herzlich in unserem Haus, das von Toleranz und Respekt geprägt ist und Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter und Religion herzlich willkommen heißt. Um Ihnen einen angenehmen und inspirierenden Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Sie um Einhaltung der in dieser Hausordnung genannten Regelungen.
Zweck der Hausordnung
Die Hausordnung trägt dazu bei, Ihnen den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre zu ermöglichen. Die Regelungen und Anordnungen dienen Ihrer Sicherheit sowie dem Schutz der vom Unimog Museum verwahrten Exponate und Kulturgüter. Die Beachtung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Sie ist für alle Besucher*innen verbindlich. Mit Betreten des Museumsgebäudes und des Außenparcours des Unimog Museums erkennen Sie die Regelungen und alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Hausrecht
Der Vorstand des Unimog Museums e. V. übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen der Unimog Museum Betriebs GmbH und deren ehrenamtliche Mitarbeiter, das Hausrecht aus.
Zu Ihrer Sicherheit kann das Museum bei hohem Besucheraufkommen oder aus anderem Anlass ganz oder teilweise gesperrt werden.
Besucher*innen
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich entsprechend der guten Sitten zu verhalten und Handlungen zu unter- lassen, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen oder andere Personen stören könnten.
Zur Wahrung der allgemeinen Sicherheit im Unimog Museum ist den Anweisungen unseres Personals und den Ehrenamtlichen umgehend Folge zu leisten.
Bitte betreten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit keine abgesperrten Bereiche und halten Sie Treppen, Durchgänge und Fluchtwege frei. Unser Mitarbeiter und Ehrenamtlichen sind angehalten, hierfür Sorge zu tragen.
Zweiräder, Scooter, Skateboards, oder Ähnliches, können wir aus Sicherheits- gründen in der Museumshalle und auf dem Außenparcoursgelände nicht zulassen, vor dem Gebäude stehen Fahrradständer zur Verfügung.
Bitte benutzen Sie unsere Mülleimer, die Ihnen im Foyer und vor der Museumshalle zur Verfügung stehen.
In unseren Räumlichkeiten ist das Rauchen, auch sog. E-Zigaretten, nicht gestattet. Der Konsum von Cannabis ist innerhalb des Museumsgebäudes sowie im Außenbereich verboten.
Hunde sind im Museum erlaubt, müssen aber an der Leine geführt werden. Verursacht Ihr Hund Verunreinigungen, müssen Sie diese bitte selbst beseitigen. Zur Mitfahrt auf dem Außenparcours dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Jedwede gewerbliche Tätigkeit, die nicht mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung erfolgt, ist in unserem Hausrechtsbereich verboten. Gleiches gilt für das Verteilen von Handzetteln, Prospekten, Werbematerialien und Warenproben jeglicher Art sowie Betteln.
Das Unimog Museum steht als vereinsgetragenes Museum zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In tagespolitischen Angelegenheiten bewahren wir Neutralität. Eine politisch, religiös oder ideologisch begründete Betätigung innerhalb unseres Hausrechtsbereiches, gleich welcher Art, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vorstands möglich. Dies gilt bereits für Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen. Extremistische Handlungen, bereits tendenziell, sind verboten.
Kinder
Wir wahren und schützen die Rechte von Kindern und unterstützen die gewaltfreie Erziehung. Kinder jeden Alters sind bei uns willkommen
Das Mitfahren auf dem Außenparcours ist Kindern ab 3 Jahren gestattet. Bis 8 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen.
Im Bereich der Sanitäranlagen im Keller des Foyers steht Ihnen ein Wickel- raum zur Verfügung.
Garderobe und Gepäck
Unsere Schließfächer finden Sie im Keller des Foyers und Garderobe finden Sie im Foyer und im Eingangsbereich der Museumshalle. Für die Nutzung übernehmen wir keine Haftung.
Zum Schutz unserer Objekte gestatten wir es nicht, sperrige, scharfkantige oder spitze Gegenstände wie z. B. Regenschirme mit in die Ausstellungs- räume zu nehmen.
Rucksäcke und Taschen, die nicht in die Schließfächer passen, behalten Sie bei sich oder verwahren diese in ihrem Fahrzeug.
Unsere Mitarbeiter*innen stellen Ihnen gerne einen Rollstuhl oder Rollator auf Anfrage zur Verfügung.
Liegen geblieben Gegenstände im Museum werden als Fundsache behandelt. Ebenso verhält es sich mit Gegenständen, die an der Garderobe zurückgelassen wurden.
Aufenthalt in den Ausstellungsräumen
Unsere Ausstellungsobjekte dürfen Sie nicht berühren; Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsobjekte darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an ihnen herbeizuführen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für durch Ihr Verhalten verursachte Schäden selbst haften. Ebenso sind Sie als Aufsichtspflichtige*r für das Verhalten der von Ihnen betreuten Personen verantwortlich.
Essen und Trinken ist in der Museumshalle nicht erlaubt.
Gerne stellen wir Ihnen für der Museumshalle Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen nicht gestatten, eigene Sitzgelegenheiten mitzubringen.
Bitte nehmen Sie bei der Nutzung von Mobiltelefonen auf andere Besucher*innen Rücksicht und stellen Sie die Lautstärke so ein, dass Sie niemanden stören.
Fotografieren und Filmen
In unserer Museumshalle sowie im Bereich des Außenparcours dürfen Sie für private Zwecke ohne Blitzlicht und Stativ oder Selfie-Stick gerne fotografieren und filmen. Ausnahmen, insbesondere in den Sonderausstellungen, haben wir für Sie gekennzeichnet. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher*innen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie unsere Mitarbeiter*innen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis filmen oder fotografieren dürfen.
Film-, Foto sowie Audioaufnahmen für wissenschaftliche oder kommerzielle Zwecke, im Rahmen einer öffentlichen Berichterstattung (z. B. Presse, soziale Medien) sowie von Führungen oder Veranstaltungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
Mitarbeiter und Ehrenamtliche
Wir bitten Sie unseren Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen respekt- und verständnisvoll zu begegnen.
Unser Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche sind angewiesen, auf die Einhaltung dieser Hausordnung zu achten. Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen ist zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz unserer Exponate bitte umgehend Folge zu leisten.
Werden die Hausordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen nicht befolgt, wird Ihnen der weitere Aufenthalt im Museum untersagt. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Hausverweis, Hausverbot, Strafanzeige und Schadensersatzforderungen geahndet. Bei Verweis aus dem Museum wird Ihnen das Eintrittsgeld nicht erstattet.
Fundgegenstände
Wenn Sie im Museum Gegenstände finden oder etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen.
Inkrafttreten
Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmen Sie unserer Hausordnung zu. Diese kann auf unserer Homepage eingesehen werden.
Gaggenau, Februar 2025
Sarah Kraft
Geschäftsführerin Unimog Museum Betriebs GmbH